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Vertrieb & Außendienst
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Die Zentrale in Gütersloh
Es ist uns ein Anliegen, Ihnen möglichst schnell und effektiv weiterzuhelfen. Haben Sie beispielsweise Fragen zum Bereich Großhandel oder Industriebedarf, kontaktieren Sie bitte einen unserer qualifizierten Fachkräfte zu einem dieser Schwerpunktthemen. So erhalten Sie auf kurzem Weg die Informationen, welche Sie benötigen.
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Unser Unternehmen
Lernen Sie die Ohlendorf-Group kennen
8.000
Seit über 70 Jahren ist unser Familienunternehmen im Stahlgroßhandel und im Vertrieb von Industriebedarf tätig. Durch diese langjährige Erfahrung kennen wir Ihren Bedarf sehr gut. Sie können bei uns aus einem Sortiment von mehr als 60.000 Artikeln auswählen.
Mittlerweile in der 3. Generation geführt, reagiert der Betrieb stets flexibel und schnell auf jegliche Marktveränderungen. Die lange Zeit im Handel macht uns zu einem erfahrenen und zuverlässigen Partner. Hohe Ansprüche stellen wir bei der Arbeit nicht nur an unsere Produkte, sondern auch an uns selbst - denn Qualität ist kein Zufall.
Die Johannes Ohlendorf GmbH verfügt über qualifizierte Mitarbeiter und entwickelt sich ständig weiter. Durch die Erweiterung unserer Lagerfläche und den Aufbau eines Logistik-Centrums mit eigenem Fuhrpark bieten wir Ihnen einen großen Warenbestand und perfekte Logistik.
Kommen Sie zu uns und entdecken Sie unsere Vielfalt & Qualität.
OHLENDORF GROUP
Ihr Ansprechpartner in Sachen Stahlhandel und Industriebedarf
Deutschlandweit - Europaweit - Weltweit
Die Ohlendorf Group:
Weltweit führend und innovativ
Mit über 60.000 Artikeln in sechs Lagern bieten wir Ihnen von A-Z ein umfassendes Sortiment an Stahl, Edelstahl, Schrauben, Werkzeug und jeglichem Industriebedarf. Zuverlässig und flexibel setzen wir Ihre Bestellungen für Handwerk und Industrie um Entdecken Sie unsere Vielfalt und vertrauen Sie auf unsere Qualität in Produkt und Service. Denn unsere Devise lautet: Mit Qualitätsprodukten schafft man Qualität und spart Geld.
Die Ohlendorf-Group fungiert als reiner Großhandel und ist ausschließlich im B2B Bereich tätig !
Die Ohlendorf Group besteht aus folgenden zwei Geschäftsbereichen:
OHLENDORF TRADING
JOHANNES OHLENDORF
Die Ohlendorf Group in Zahlen
Mitarbeiter: Europaweit ca.
Stahlmenge auf Lager
Artikel im Sortiment ca.
Standorte in ganz Europa
Erfahren Sie mehr über uns
AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Johannes Ohlendorf GmbH & Ohlendorf Trading GmbH
I. Geltung/Angebote
1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend.
Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten vor oder bei dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung in Textform verbindlich.
3. Maßgebend für die Auslegung von
Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
II. Preise
1. Die Preise verstehen sich ab Werk
oder Lager zzgl. Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer.
2. Ändern sich später als 4 Wochen nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Legierungszuschläge werden nach den aktuellen Marktpreisen im Zeitpunkt der Lieferung berechnet.
3. Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn auf Grund eine Änderung der Rohstoff- und/oder Wirtschaftslage Umstände eintreten, die die Herstellung und/oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarungen verteuern. In diesem Fall kann der Kunde binnen 4 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung, die von ihm betroffenen Aufträge streichen.
III. Zahlung und Verrechnung
1. Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie
seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn, höhere Zinssätze sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen.
5. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
IV. Ausführung der Lieferungen, Lieferfristen und -termine
1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vertragsgemäßer Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige, verspätete oder nicht vertragsgemäße Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen.
2. Der Lieferant übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.
3. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung
aller Verpflichtungen des Käufers, wie z.B. Beibringung aller behördlichen Bescheinigungen,
Gestellung von Garantien oder Leistung von Anzahlungen.
4. Für die Einhaltung von Lieferfristen und - terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
5. Im Falle des Lieferverzugs kann uns der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, als der Vertrag noch nicht erfüllt ist. Schadensersatzansprüche richten sich in solchen Fällen nach Abschnitt IX dieser Bedingungen.
6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinen- oder Walzenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Hochwasser oder andere extreme Wetterverhältnisse, Pandemien, Verzögerung bei der Einfuhr/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Vorlieferanten eintreten. Die durch Höhere Gewalt verzögerte oder unterlassene Erfüllung der vertraglichen Pflichten einer Partei gilt nicht als Vertragsverletzung mit der Wirkung, dass die betroffene Partei für die Dauer der Umstände Höherer Gewalt von ihrer Haftung z.B. auf Schadensersatz und allen vertraglich für Vertragsverletzungen vorgesehenen Abhilfemaßnahmen befreit ist. Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich um die Dauer des Fortbestehens der Umstände Höherer Gewalt. Dauert die Höhere Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die noch nicht an den Käufer gelieferte Ware zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat keine der Parteien Anspruch auf Schadensersatz oder eine anderweitige Kompensation.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Jede vom Lieferanten gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet, Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
2. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung stehenden Forderung an den Lieferanten ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderung so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretungen der jeweiligen Kaufpreisforderungen) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
3. Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an den Lieferanten ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Lieferant dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
4. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist der Lieferung sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Käufer berechtigt, vom Lieferanten insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
6. Die Geltendmachung der Rechte des Lieferanten aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehenden Forderungen des Lieferanten gegen den Käufer angerechnet.
VI. Güten, Maße und Gewichte
1. Güten und Maße bestimmen sich nach den bei Vertragschluss geltenden DIN-/ENNormen bzw. Werkstoffblättern, mangels solcher nach Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen, Werksnormen, Werkstoffblätter oder Prüfbescheinigungen sowie Angaben zu Güten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.
2. Für die Gewichte ist die von uns oder unserem Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung maßgebend. Der Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Soweit rechtlich zulässig, können Gewichte ohne Wägung nach Norm ermittelt werden. Wir sind berechtigt, das Gewicht ohne Wägung nach Norm (theoretisch) zu ermitteln.
3. In der Versandanzeige angegebene Stückzahlen, Bundzahlen o.ä. sind bei nach Gewicht berechneten Waren unverbindlich. Sofern nicht üblicherweise eine Einzelverwiegung erfolgt, gilt jeweils das Gesamtgewicht der Sendung. Unterschiede gegenüber den rechnerischen Einzelgewichten werden verhältnismäßig auf diese verteilt.
VII. Versand, Gefahrübergang, Verpackung, Teillieferung
1. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
3. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. Dem Käufer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
4. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers.
5. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen (bis zu +/-10 %) der abgeschlossenen Menge sind zulässig.
VIII. Haftung für Sachmängel
1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. 2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. 3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. 4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. 5. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Rechte aus Sachmängeln zu. 6. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch. 7. Rückgriffsrechte des Käufers nach § 478 BGB bleiben unberührt.
IX. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Ferner gelten diese Beschränkungen nicht bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit für die verkaufte Sache übernommen haben, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
3. Soweit nichts Anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, auch Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Davon unberührt bleiben unsere Haftung und die Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Verjährung von Rückgriffsansprüchen nach §§ 478, 479 BGB. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, der Sitz des Lieferanten.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
JOHANNES OHLENDORF GMBH
Ihr Großhandel aus Gütersloh für Industriebedarf, Industrieschläuche, Verbindungstechnik und Werkzeuge jeglicher Art.
Verbindungstechnik, Werkzeuge, Maschinen und Zubehör für den professionellen Einsatz stehen bei uns in großer Auswahl zur Verfügung. Wir haben ausschließlich hervorragende Qualitätsprodukte (DIN und ISO ) in unserem Sortiment. So können Sie sicher arbeiten und sich lange auf das Material verlassen.
Rund 60.000 Artikel können Sie bei uns in allen erwünschten Mengen ordern – von einem Paket Schrauben, bis zu einer kompletten LKW-Lieferung.
Bitte beachten Sie hier unseren Auftragswert von mindestens 10,- Euro und unseren Mindest-Rechnungswert von 50,- Euro im laufenden Monat
Schnelle Lieferungen gewährleisten wir dabei aufgrund unseres eigenen Fuhrparks.
Qualitätsprodukte
Mit Qualität schafft man Mehrwert, also sind alle unsere Produkte DIN und ISO genormt.
Schnelle Lieferung
Durch unser Logistik-Center mit eigenem Fuhrpark können wir zeitnah und „just in time“ liefern
Großer Warenbestand
In unserem 13.000m² großen Lager sind jederzeit 60.000 unterschiedlichste Artikel vorrätig.
Kleine abgaben
Es gibt bei uns keine Mindest-Abnahmemengen, daher können Sie bei Bedarf auch Einzelteile ordern.
Auch in unserem E-Shop erhältlich - Der einfachste Weg für Ihre Bestellung - Registrieren Sie sich unverbindlich
Neopren oder Silikon
Mit unserer eigenen OHL-FLEX Serie
sind wir Vollsortimenter im Bereich Industrieschläuche
Egal ob Silikon, Neopren, ein- oder zweilagig
Bei uns werden Sie fündig
Flexibler Warmluftschlauch
Unser Bestseller aus PVC-beschichtetem Polyestergewebe
Leicht und Flexibel
Warmluftschlauch für Heizgeräte und Lüfter
Geeignet für den Mitteltemperaturbereich bis max. 100°C.
Verbindungstechnik
Bei uns gibt es die richtige Verbindung für jeden Einsatzbereich. Unser Lager bietet – ob verzinkt, schwarz oder aus Edelstahl – Alles, was Profis für sichere Verbindungen benötigen.
Eine Auswahl aus der Vielzahl an Möglichkeiten, Dinge miteinander zu verbinden:
Innensechskantschrauben - 8.8 und 12.9 | Sechskantschrauben 8.8 | Holz- oder Blechschrauben | Gewinde- oder Flügelschrauben | Flachkopf- oder Flachrundschrauben | Tellerfedern | Nägel, Stifte, Nieten | Hut- oder Kronenmuttern | Ring- oder Vierkantmuttern | Fittings | u.v.m....
Treten Sie mit uns in Verbindung. Es lohnt sich!
WERKZEUGE
Von der Axt bis zur Zange bekommen Sie bei uns jegliches Werkzeug von namhaften Herstellern, wie Gedore, Hazet, Wiha, Heller, Bosch, Metabo, Knipex, Flex und Klingspor. Außerdem sind wir als „Pferd“-Partnerhändler tätig. Wir meinen: Qualität zahlt sich aus. Dabei greifen wir gerne auf deutsche Produkte zurück.
Unsere Kunden aus Handwerk und Industrie sind Fachleute, die ihren Job verstehen und kräftig zupacken. Sie schätzen die langlebigen Materialien aus unserer großen Produktauswahl.
Häufig gestellte Fragen
Wir bieten Alles für Konstruktion und Produktion, in den verschiedensten Längen, Größen, Materialstärken und Veredelungen – nach DIN und ISO Norm.
Da Stahl der am meisten verwendete metallische Werkstoff ist, nimmt er bei uns eine tragende Rolle ein.
Stahl liefern wir:
Edelstahl liefern wir:
Sie erwarten schnelle Lieferungen und geringe Lagerhaltungskosten? Dann kommen Sie zu uns. Lernen Sie unser Logistik-Center kennen und erfahren Sie maximale Leistung.
Aufgrund unserer großen Lagerflächen ist es möglich, dass Sie große Mengen Material einkaufen, diese aber erst nach und nach, über einen längeren Zeitraum verteilt, abrufen.
Kein Problem ! Am Tag können bei uns bis zu 1000 Tonnen Material im Logistik-Lager bewegt werden.
Eine Mindest-Abnahmemenge gibt es generell nicht, jedoch muss ein Auftragswert von mindestens 10,- Euro und ein Mindestrechnungswert von 50,- Euro (nach Ablauf eines Monats) erfüllt werden.
Schnelle Lieferungen sind eine unserer Stärken, da wir auf ein eigenes Logistik-Center zurückgreifen.
Ihre Ansprechpartner
Es ist uns wichtig, Ihnen schnell und effektiv weiterzuhelfen. Bei speziellen Fragen zu unserem Geschäftsbereich Großhandel können Sie daher direkt einen unserer qualifizierten Ansprechpartner zu einem der Schwerpunktthemen kontaktieren. So erhalten Sie auf kurzem Weg die Informationen, die Sie benötigen.
Industriebedarf, Verbindungstechnik & Werkzeuge
Carsten Golka
Ralf Thorlümke
Sigrid Berwinkel
Susanne Schmidt
Josef Döinghaus
05241 40 375 - 11
05241 40 375 - 101
05241 40 375 - 107
05241 40 375 - 15
05241 40 375 - 250
Unser umfangreiches Lager bietet Ihnen eine enorme Produktvielfalt. Sie erhalten auch größere Mengen bestellter Ware in kurzer Zeit, denn unser eigenes Logistik-Center mit großem Fuhrpark macht das möglich. Sie benötigen einen Teil der Ware erst später? Dann lagern Sie das Material einfach bei uns zwischen und rufen Sie es bei Bedarf ab.
Qualitätsprodukte
Mit Qualität schafft man Mehrwert, also sind alle unsere Produkte DIN und ISO genormt.
Schnelle Lieferung
Durch unser Logistik-Center mit eigenem Fuhrpark können wir zeitnah und „just in time“ liefern
Lieferung großer mengen
Am Tag können bei uns bis zu 400 Tonnen Material im Logistik-Lager bewegt werden.
Großer Warenbestand
In unserem 13.000m² großen Lager sind jederzeit mehr als 60.000 unterschiedlichste Artikel vorrätig.
STAHL
Wir bieten alles für Konstruktion und Produktion, in den verschiedensten Längen, Größen, Materialstärken und Veredelungen – nach DIN und ISO Norm. Da Stahl der am meisten verwendete metallische Werkstoff ist, nimmt er bei uns eine tragende Rolle ein.
Die Festigkeit, das Korrosionsverhalten, die Verformbarkeit und die Schweißeignung haben den Werkstoff Stahl zu einer weit verbreiteten Nutzung in der Industrie verholfen. Auch aus ökologischer Sicht ist er ein hervorragender Werkstoff. Er kann nahezu ohne Verlust von Qualität wiederverwendet werden, nachdem Schrott wieder zu Stahl geschmolzen wurde.
EDELSTAHL
Der Werkstoff der Zukunft!
Überall, wo „rostfrei“ gefragt ist und Eigenschaften verlangt werden, die andere Metalle nicht bieten können, leistet Edelstahl hervorragende Dienste. Aufgrund seiner Langlebigkeit und Beständigkeit gewinnt die Be- und Verarbeitung von Edelstahl immer mehr an Bedeutung.
Auf unseren 13.000 m² Fläche lagert durchschnittlich ein Bestand bis zu 5.000 Tonnen Edelstahl. Das Material liefern wir mit Werkszeugnis nach DIN-EN 50049-3.1B AD W2.
Unser reichhaltiges Edelstahl-Sortiment - alle Abmessungen, alle Stärken.
Umfangreiches Lager
Unser umfangreiches Lager bietet Ihnen eine enorme Produktvielfalt. Sie erhalten auch größere Mengen bestellter Ware in kurzer Zeit, unser eigenes Logistik-Center mit großem Fuhrpark macht das möglich. Sie benötigen einen Teil der Ware erst später? Dann lagern Sie das Material einfach bei uns zwischen und rufen Sie es bei Bedarf ab.
Schnelle Logistik
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten und stehen Ihnen selbstverständlich bei Rückfragen persönlich zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Wir bieten Alles für Konstruktion und Produktion, in den verschiedensten Längen, Größen, Materialstärken und Veredelungen – nach DIN und ISO Norm.
Da Stahl der am meisten verwendete metallische Werkstoff ist, nimmt er bei uns eine tragende Rolle ein.
Stahl liefern wir:
Edelstahl liefern wir:
Sie erwarten schnelle Lieferungen und geringe Lagerhaltungskosten? Dann kommen Sie zu uns. Lernen Sie unser Logistik-Center kennen und erfahren Sie maximale Leistung.
Aufgrund unserer großen Lagerflächen ist es möglich, dass Sie große Mengen Material einkaufen, diese aber erst nach und nach, über einen längeren Zeitraum verteilt, abrufen.
Am Tag können bei uns bis zu 1000 Tonnen Material im Logistik-Lager bewegt werden.
Es ist uns jederzeit möglich bis zu 400 Tonnen Material im Lager zu bewegen. Eine Mindest-Abnahmemenge gibt es nicht, jedoch muss ein Auftragswert von mindestens 10,- Euro und ein Mindestrechnungswert von 50,- Euro zum Ende des laufenden Monats erfüllt werden. Schnelle Lieferungen sind eine unserer Stärken, da wir auf ein eigenes Logistik-Center zurückgreifen.
Ihre Ansprechpartner
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Großhandel - Stahl+Edelstahl
Carsten Golka
Sigrid Berwinkel
Susanne Schmidt
Ralf Thorlümke
Josef Döinghaus
05241 40 375 - 11
05241 40 375 - 107
05241 40 375 - 15
05241 40 375 - 101
05241 40 375 - 250
Edelstahlflachprodukte
Carsten Golka
Tatjana Gisbrecht
05241 40 375 - 11
05241 40 375 - 21
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